Waldweg

Psychotherapie ist eine Kassenleistung

 

Die Begriffe "Psychotherapeut" bzw. "Psychotherapeutin" sind gesetzlich geschützt. D. h. erst nach einem Studium der Medizin, oder wie im meinem Fall, der Psychologie und einer Aufbauausbildung wird einem diese Berufsbezeichnung zugestanden. Ausgehend von einem Medizinstudium ist man dann ein Ärztlicher Psychotherapeut oder, falls man Psychologie studiert hat, ein Psychologischer Psychotherapeut. Daher rührt bei Psychologen diese "Dopplung" der Bezeichnung.

 

Um mit Krankenkassen abrechnen zu können, muss man als Psychotherapeut zugelassen werden. Es gibt aber auch Kollegen, die entweder nur Privatpatienten behandeln oder diese nach einer Einzelfallprüfung über die Kasse abrechnen. Eine Übersicht der Kollegen in der Nähe finden Sie leicht im Internet, z. B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung, siehe www.kvno.de, oder auch direkt bei ihrer Krankenkasse und im Telefonbuch unter "Psychologische Psychotherapeuten".

 

Ihr Weg zur Psychotherapie

 

Sie vereinbaren in erster Linie telefonisch einen Termin zum Erstgespräch, evtl. zu einer vorgelagerten "Sprechstunde"  und nehmen dann Ihre Versichertenkarte und ggf. eine Überweisung ("Psychotherapie") mit hin.

 

Bitte beachten: Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Danke. Auch ich arbeite in meiner Praxis nach dem Prinzip der "Bestellpraxis", d. h. nehme nur zuvor vereinbahrte Termine wahr, bitte haben Sie dafür Verständnis.

 

Im ersten Gespräch können Sie alles weitere zu ihren Problemen und Anliegen benennen, ich werde sie darüber hinaus befragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen klären.

 

Zum gemeinsamen Kennenlernen und zur Entscheidungsfindung, ob eine Therapie angebracht ist, bezahlt die Krankenkasse diese ersten Sprechstunden bzw. die probatorischen Sitzungen. Darüber hinaus muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

 

Wie wird ein Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung gestellt?

 

Falls die Entscheidung für eine Therapie sinnvoll erscheint, wird gemeinsam ein Antrag an die Krankenkasse erstellt.

 

Sie bekommen vom Therapeuten das Formular "Konsiliarbericht". Damit wenden Sie sich z. B. an Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens und bitten diesen, diese Blätter auszufüllen. Dieser Bericht vom Arzt wird vom Psychotherapeuten zusammen mit den anderen Unterlagen, die der Psychotherapeut erstellen muss, zur Krankenkasse bzw. Versicherung  geschickt, dies übernimmt auch der Therapeut.

 

Die Krankenkasse beauftragt eventuell ein Gutachten, das über die Zweckmäßigkeit der Behandlung befindet und eine Empfehlung ausspricht, an die sich die Krankenkasse i. d. R. hält. Die Informationen, die der Gutachter, die Gutachterin erhält, sind anonymisiert.

 

Psychotherapie ohne Kassenzulassung im Kostenerstattungsverfahren

 

Es gibt auch Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, diese müssen jeweils in einem aufwändigeren Verfahren der Einzelfallprüfung eine Leistung beantragen. Die genauen Bedingungen hängen von den einzelnen Kassen ab, bitte erkundigen Sie sich gegebenfalls bei Ihrer Krankenversicherung.

 

Der Umwandlungs- bzw. Verlängerungsantrag

 

Bei einem Psychotherapieantrag werden zuvor festgelegte Stundenkontigente vereinbart. Diese müssen nicht vollständig ausgeschöpft werden - und können auch bei Bedarf nach mit einem wiederholten Antrag ausgeweitet werden.

 

Auch hier werden wieder die anonymisierten Unterlagen evtl. über die Krankenkasse an einen unabhängigen Gutachter verschickt. Daraufhin teilt die Krankenkasse mit, ob sie die Kosten für weitere psychotherapeutische Stunden übernimmt, falls ja, kann die Therapie fortgesetzt werden. Im Falle der Verhaltenstherapie ist die Höchstdauer 80 Behandlungsstunden, die in mehreren Bewilligungsschritten erreicht werden kann.

 

"Probatorik"

Erstgespräche


bis zu 5 Stunden

Akuttherapie

 


12 Stunden

Kurzzeittherapie

 


bis zu 2 x 12 Stunden

Langzeittherapie

 


bis 60 Stunden

Fortführung

 


bis 80 Stunden



Oben eine Übersicht über den zeitlichen Verlauf der Behandlungsabschnitte, Abweichungen sind natürlich im individuellen Fall möglich.